HASSVERBRECHEN
„Ein Verbrechen, typischerweise ein Gewaltverbrechen, das durch Vorurteile aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, Religion, sexuellen Orientierung oder ähnlichen Gründen motiviert ist.“
Rechtslage in der Schweiz:
In der Schweiz sind Diskriminierung, Beleidigungen und jegliche Form körperlicher Gewalt gegen queere Menschen, insbesondere aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität, verboten. Wer öffentlich zu Hass oder Diskriminierung gegen eine Person oder Personengruppe aufgrund ihrer Rasse, Ethnizität, Religion oder sexuellen Orientierung aufruft, begeht zudem eine Straftat (Art. 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches). Die Menschenwürde aller Menschen muss geachtet werden, auch die der Angehörigen der LGBTIQ+ Community.


Bericht über Hassverbrechen 2024
309 gemeldete Fälle von Hass, Gewalt und Diskriminierung im Jahr 2024 – fast täglich wird in der Schweiz jemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität angegriffen, beleidigt oder ausgegrenzt. Die Hasskriminalitätszahlen aus der Analyse der LGBTIQ Helpline sind erschreckend – und doch nur die Spitze des Eisbergs. Die Angriffe reichen von verbaler Belästigung und körperlicher Gewalt bis hin zu sexuellen Übergriffen. Zwei von drei Opfern berichten von psychischen Folgen. Besonders häufig ereignen sich diese Angriffe auf der Straße, im öffentlichen Verkehr und online. Und die meisten Betroffenen sind jung – besonders oft zwischen 20 und 30 Jahren.
Quelle: Pink Cross, LGBTIQ-Helpline
Zusammenfassung:
Quelle: Pink Cross





