Home Über uns Amnesty International Schweiz nimmt LGBT-Motion an (2008)
Amnesty International Schweiz nimmt LGBT-Motion an (2008) Drucken E-Mail
Freitag, 18. April 2008

LGBT-Motion angenommen: Mit der Motion "Yogyakarta-Prinzipien und der Einsatz von AI für LGBT" erklärt die Mitgliedsversammlung

  • die so genannten Yogyakarta-Prinzipien(**) zu einem wichtigen Referenzdokument für die Gewährleistung und Durchsetzung der Menschenrechte von Schwulen, Lesben, Bi- und Transsexuellen (LGBT),
  • fordert die MV eine Diskussion über diese Prinzipien innerhalb von Amnesty International
  • und beauftragt sie den Vorstand insbesondere, sich in den Bereichen Asylrecht und Internationale Strategie zu engagieren.
**: In der Indonsischen Stadt Yogyakarta [ausgesprochen tschog-tscha-karta] wurden im November 2006 diese Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität entwickelt.
Yogyakarta-Prinzipien, Übersicht (Dt) / The Yogyakarta Principles (E)
Mehr zur Jahresversammlung vom 18. April 2008

Motion 7 auf Deutsch:



Amnesty International - Schweizer Sektion
Generalversammlung 2008 Bern

Motion 3: Die Yogyakarta-Prinzipien und der Einsatz von AI für LGBT-Rechte

Motion

Die Generalversammlung von AICH

  • erklärt die so genannten Yogyakarta-Prinzipien zu einem wichtigen Referenzdokument für die Gewährleistung und Durchsetzung der Menschenrechte von Schwulen, Lesben, Bi- und Transsexuellen (LGBT),
  • fordert eine Diskussion über diese Prinzipien innerhalb von Amnesty International
  • und beauftragt den Vorstand,
    • A. das in den Yogyakarta-Prinzipien (Art. 23) enthaltene Thema „Asylrecht aufgrund von Verfolgung wegen sexueller Identität bzw. sexueller Orientierung“ in die Asylstrategie der Schweizer Sektion aufzunehmen und sich aktiv dafür einzusetzen, dass Menschen, die als LGBT verfolgt werden, in der Schweiz Asyl erhalten;
    • B. innerhalb von AI auf internationaler Ebene eine Diskussion über die Positionierung von AI gegenüber den Yogyakarta-Prinzipien als Ganzes zu initiieren und die Frage, wie sich AI zu diesen Prinzipien stellt, in das nächste ICM einzubringen.
Begründung:

Die Yogyakarta-Prinzipien (www.yogyakartaprinciples.org) leiten sich aus der konsequenten Anwendung von bestehenden Menschenrechtsstandards auf Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LGBT) ab und setzen so globale Standards für die Gewährleistung und Durchsetzung der Menschenrechte von LGBT. Die Prinzipien wurden anlässlich einer Tagung in Indonesien von namhaften internationalen Menschenrechtsexperten und -Expertinnen entwickelt und Ende März 2007 bei der UNO in Genf erstmals vorgestellt.

Zu A:
Die Schweizer Sektion (AICH) hat bisher keine besondere Strategie die Verteidigung der Rechte von LGBT betreffend. Dieser Themenbereich wird weitestgehend durch die Arbeit der beiden LGBT-Themengruppen (Gruppe 210 Gays and Lesbians, Deutschschweiz und Groupe 211 LGBT, Genève) abgedeckt.
In der Schweiz ist mit der Verabschiedung des Partnerschaftsgesetzes (2005), für dessen Annahme sich auch AICH aktiv eingesetzt hat, ein grösserer Schritt zur Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben getan worden.
Handlungsbedarf in Bezug auf LGBT-Rechte in der Schweiz besteht heute vor allem noch im Bereich der Asylpolitik:
Genaue Zahlen zu LGBT-Asylsuchenden gibt es nicht, es dürfte gesamthaft nur ein kleiner Teil der Asylsuchenden sein. Die heutige Praxis des Bundesamts für Migration (BFM) in Bezug auf die Anerkennung von Flüchtlingen, die Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und/oder Identität geltend machen, lässt sich wie folgt umschreiben:
  • LGBT-Identität für sich allein ist noch kein Asylgrund, ebenso wenig die rein hypothetische Angst deswegen verfolgt zu werden;
  • Konkrete, gezielte Verfolgung aufgrund von LGBT-Identität kann ein Asylgrund sein;
  • Asyl wird normalerweise dann gewährt, wenn ein Staat LGBT-Menschen eindeutig direkt verfolgt bzw. wenn Homosexualität strafbar ist – jedoch auch dann wird noch genauer in Betracht gezogen, ob der Staat auch tatsächlich diese Gesetze durchsetzt;
  • Komplexer ist die Situation, wenn die Verfolgung nicht vom Staat, sondern von Dritten oder von der Familie ausgeht; die Unterscheidung zwischen staatlicher und nichtstaatlichen Verfolgung spielt zwar nach neuer Praxis kaum mehr eine Rolle, jedoch wird geprüft, ob der Staat willens ist und genügend unternimmt, um die Menschen zu schützen, oder aber nicht in der Lage ist, sie zu schützen – was schwierig nachzuweisen ist;
  • In jedem Fall müssen nebst der Glaubhaftmachung der Verfolgung bzw. des mangelnden Schutzes alle anderen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling erfüllt sein.
Die Schweizer Sektion hat bisher in 2 Asylfällen im Zusammenhang mit LGBT interveniert.

Zu B:
  1. Auf internationaler Ebene hat die LGBT-Arbeit innerhalb der AI-Bewegung zwar eine starke Lobby und sehr aktive Gruppen in etlichen Sektionen, jedoch einen Mangel an konkreten Zielsetzungen und Planung. Dass AI sich seit dem ICM-Entscheid von 1991 in Yokohama klar für die Menschenrechte von LGBT ausspricht, scheint zudem noch längst nicht in allen Sektionen akzeptiert zu sein.
  2. Im Rahmen des ICM 2005 gab es ein Zirkular zum Thema „Integrating LGBT-Rights into AI’s human rights strategy for 2006-08“ (Circular 48) samt zugehöriger Umfrage bei den Sektionen. In diesem Zusammenhang hat das IS einen Aktionsplan zu LGBT-Rechten in Aussicht gestellt, der aber nur mit beschränkten Ressourcen umgesetzt wird. Kampagnentätigkeit, öffentliche Positionierung von AI sowie die Kooperation zwischen den Sektionen im Bereich LGBT werden dadurch erheblich erschwert. Die generelle Policy schlägt sich nur beschränkt in Research, Action und Campaigning nieder.
  3. Die aktuelle Positionierung von AI in Bezug auf LGBT-Rechte ist im Dokument „Sexual Orientation and Gender Identity“ zu finden (http://www.amnesty.org/en/sexual-orientation-andgender- identity) zu finden. Im Wesentlichen fordert AI:
    • keine Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Identität
    • die Abschaffung aller Gesetze, die LGBT-Personen direkt diskriminieren
    • die konsequente strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung der TäterInnen im Falle von Gewalt und Übergriffen aufgrund sexueller Orientierung und Identität
    • die Verhinderung von diskriminierender Behandlung von LGBT
    • die Aufhebung von Diskriminierungen in Bezug auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Familiengründung
    • den Schutz von Human Rights Defenders, die aufgrund ihres LGBT-Engagements verfolgt werden.
Gemessen an den Yogyakarta-Prinzipien wirkt diese Positionierung eher unspezifisch und moderat. Eine Auseinandersetzung mit den Yogyakarta-Prinzipien könnte der LGBT-Politik von AI neuen Schwung geben. Wichtig wäre, dass eine LGBT-Strategie in den kommenden Integrierten Strategischen Plan 2010-2016 einfliesst.

Motion eingereicht von:

1. Alfred Schwendener
2. Pierre Fankhauser
3. Hannes Schüle
4. Hans Markus Herren
5. Alan Sangines
6. Patrick Berguer
Gruppe 210 Gays and Lesbians
Gruppe 211 LGBT