UNO: Erster UN-Report zur Menschenrechtslage von Lesben, Schwulen und Transgender
update 07.05.2012:
Navi Pillay on homophobia: Punish violence and hatred, not love! (Video, 2:34).
update:
LGBTI-Report der UNO-Menschrechts-Kommissarin nun auf Deutsch (PDF, 27 S, 240 kB).
OHCHR - Stop Diskriminierung, www.
Im Vergleich mit anderen Hassverbrechen hat Gewalt gegen LGBT die Tendenz besonders niederträchtig zu sein.
-
("Violence against LGBT persons tends to be especially vicious compared to other bias-motivated crimes").
Der Report wurde heute in Genf vom Büro der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte (OHCHR,
Navanethem Pillay) vorgestellt.
Er beleuchtet ein Muster von Menschenrechtsverletzungen, welches Erwiderung verlangt. Regierungen übersehen allzuoft Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität.
16.12.2011, Amnesty Statement:
UN High Commissioner for Human Rights releases groundbreaking report on sexual orientation and gender identity (Englisch)
15.12.2011, UN-News Service:
UN issues first report on human rights of gay and lesbian people (Englisch)
17.11.2011, Report Human Rights Council:
Discriminatory laws and practices and acts of violence
against individuals based on their sexual orientation and
gender identity (PDF, 25 S, 700kB, Englisch)
17.11.2011, Report Menschenrechtsrat (Übersetzung):
Diskriminierende Gesetze und Praktiken und Gewalt gegen Individuen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und ihrer geschlechtlichen Identität (PDF, 27 S., 240 kB)
Medien
18.12.2011, DieStandard:
Wenn Homosexualität lebensgefährlich ist - UN-Bericht.
Empfehlungen (Deutsch)
Auszug, Schlussfolgerungen:.
83. Die im folgenden aufgeführten Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten sind nicht
erschöpfend und knüpfen an Massnahmen an, welche von Menschenrechtsmechanismen der
Vereinten Nationen empfohlen wurden.
84. Die Hohe Kommissarin empfiehlt den Mitgliedsstaaten:
-
(a) umgehend alle Berichte von Morden und anderen ernsthaften Vorfällen von
Gewalt gegen Einzelpersonen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen
Orientierung oder geschlechtlichen Identität zu untersuchen, gleich ob im öffentlichen oder
privaten Raum geschehen oder von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren durchgeführt,
die Täter zur Verantwortung zu ziehen und Systeme für die Aufzeichnung und
Berichterstattung solcher Vorfälle zu schaffen;
-
(b) Massnahmen zur Verhinderung von Folter und anderen Formen grausamer,
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen aufgrund sexueller Orientierung und
geschlechtlicher Identität, zur gründlichen Untersuchung aller berichteten Fälle von Folter
und Misshandlung und zur Strafverfolgung der Verantwortlichen zu ergreifen;
-
(c) sicherzustellen, dass kein Individuum, das vor Verfolgung aufgrund sexueller
Orientierung oder geschlechtlicher Identität flieht, in ein Gebiet zurückgeschickt wird, wo
sein Leben oder seine Freiheit bedroht werden, und dass Asylgesetze und -richtlinien
anerkennen, dass Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität
eine gültige Grundlage für ein Asylgesuch sein kann;
-
(d) Gesetze aufzuheben, die Einzelpersonen aufgrund von Homosexualität und
für beidseitig freiwillige gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen kriminalisieren, und das
Mindestalter für heterosexuelle und homosexuelle Handlungen zu harmonisieren;
sicherzustellen, dass keine anderen Strafgesetze zur Schikanierung oder zum Festhalten von
Personen aufgrund ihrer Sexualität, ihrer geschlechtlichen Identität oder ihres
geschlechtlichen Ausdrucks benutzt werden, und die Todesstrafe für Vergehen abzuschaffen,
welche beidseitig freiwillige sexuelle Beziehungen beinhalten;
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(e) umfassende Antidiskriminierungsgesetze zu schaffen, welche die
Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität zu den
verbotenen Diskriminierungsgründen zählen und überschneidende Diskriminierungsformen
berücksichtigen; sicherzustellen, dass die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund
sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität in den Mandaten der nationalen
Menschenrechtseinrichtungen enthalten ist;
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(f) sicherzustellen, dass Einzelpersonen ihr Recht auf Meinungs-, Vereinigungsund
friedliche Versammlungsfreiheit sicher und frei von Diskriminierung aufgrund sexueller
Orientierung und geschlechtlicher Identität ausüben können;
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(g) angemessene Sensibilisierungs- und Trainingsprogramme für Polizei,
Gefängniswärter, Grenzwachen, Immigrationsbeamten und andere Gesetzeshüter
einzuführen und öffentliche Informationskampagnen gegen Homophobie und Transphobie in
der Allgemeinheit sowie gezielte Anti-Homophobie-Kampagnen an Schulen zu unterstützen;
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(h) die rechtliche Anerkennung des bevorzugten Geschlechts von Transgender-
Menschen zu erleichtern und Vorkehrungen zu treffen, die Neuausstellung relevanter
Ausweisdokumente zu erlauben, welche den bevorzugten Namen und das bevorzugte
Geschlecht wiedergeben, ohne andere Menschenrechte zu verletzen.
85. Die Hohe Kommissarin empfiehlt dem Menschenrechtsrat:
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(a) sich regelmässig zu informieren und sich auf den neuesten Stand betreffs
Vorfällen von Diskriminierung und Gewalt zu bringen, die mit sexueller Orientierung und
geschlechtlicher Identität in Verbindung stehen;
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(b) bestehende Sonderverfahren im Kontext ihrer spezifischen Mandate bei der
Weiterführung ihrer Untersuchungen und Berichte über Menschenrechtsverletzungen zu
ermutigen, welche Einzelpersonen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder
geschlechtlichen Identität betreffen.
Quelle:
LGBTI-Report Deutsch (PDF, 27 S, 240 kB) -
LGBTI-Report Englisch (PDF, 25 S, 700 kB).
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