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November 2005: Weitere, Erschreckend zunehmende Homophobie in Polen Amnesty
International ernsthaft besorgt (Index: EUR 37/002/2005)
10. Dezember 2005, Tag der Menschenrechte: Solidaritätskundgebung um 11
Uhr in Bern vor der polnischen Botschaft.
Demoaufruf.
Bericht zur Demo und mehr Informationen
Foto: Polizeigewalt gegen Schwule und Lesben in Posen am 19. Nov. 2005; ©
gazetapl
Die Homophobie nimmt in Polen erschreckend zu, zuletzt massive Angriffe durch die Polizei
auf Lesben und Schwule in
Poznań. Unsere Schwestern und Brüder in Polen in in ihrem Grundrechten bedroht.
Die gezielte Ausgrenzung und Verfolgung einer ganzen Bevölkerungsgruppe durch eine
konservativ-populistischen Regierung
im Gleichschritt mit Skinheads und Hooligans weckt Erinnerungen an Nazionalsozialismus,
Faschismus und an die McCarthy-Area.
Amnesty International ist ernsthaft über die Zustände in Polen besorgt.
Hier der Link zur offiziellen Stellungnahme von AI in Englisch und zu den Übersetzungen von
AI Frankreich (F) und AI Schweiz (D).
> English:
Poland: LGBT rights under attack - AMNESTY INTERNATIONAL - Public
Statement
> français:
POLOGNE - Les droits des lesbiennes, gays, bisexuels et transgenres
réprimés - AI - déclaration publique
> Deutsch:
Polen: LGBT-Rechte gefährdet - Öffentliche Stellungnahme von Amnesty
International
Die Ereignisse in Poznań auf der Webseite der LOS (mit Demoaufruf von Maneo -
Schwules Überfalltelefon und Opferhilfe, Berlin).
Die Versteckten (link inaktiv)
"Es war nie einfach, in Polen schwul zu sein. Seitdem das Land einen neuen Präsidenten hat,
ist es noch viel schwerer geworden"
(Artikel aus der Berliner Zeitung vom 19. November 2005).
Öffentliche Stellungnahme von Amnesty auf Deutsch:
Polen: LGBT-Rechte gefährdet (Übersetzung ins Deutsch:
Amnesty International, Schweizer Sektion,
Gruppe 210 (Queeramnesty))
Amnesty International ist besorgt über das Klima der Intoleranz gegen Lesben, Schwulen,
Bisexuellen und Transgender-Personen (LGBT) in Polen, welches sich in Verboten für von
der LGBT-Gemeinschaft organisierten öffentlichen Anlässen, in öffentlichen homophoben
Aussagen einiger hoher PolitikerInnen sowie im Schüren von Homophobie durch einige
Rechtsgruppierungen äussert. Aufgrund dieser Vorkommnisse weist Amnesty
International ebenfalls mit Besorgnis auf die kürzliche Abschaffung des staatlichen Büros
für die Förderung der Gleichbehandlung sexueller Minderheiten hin.
Am 15. November 2005 untersagte der Bürgermeister von Poznan, Ryszard Grobelny,
eine „Gleichheitsmarsch“ genannte öffentliche Veranstaltung, welche von polnischen
Feministinnen und von LGBT-Organisationen organisiert wurde und am 19. November
hätte stattfinden sollen. Gemäss den OrganisatorInnen hätte der Gleichheitsmarsch eine
Plattform für Diskussionen über Toleranz, Antidiskriminierung und Beachtung der Rechte
sexueller Minderheiten zur Verfügung stellen sollen.
Der Bürgermeister erliess das Verbot aufgrund von „Sicherheitsbedenken“ und
angeblicher „Gefahr für die BewohnerInnen von Poznan“. Allerdings wurde berichtet, dass
die Sicherheitsaspekte einschliesslich der Änderung der Marschroute zur Anpassung an
die Sicherheitsanforderungen bereits zwischen den städtischen Behörden und den
OrganisatorInnen des Marsches vereinbart worden waren. Amnesty International
befürchtet, dass der Marsch nicht aus rein sicherheitspolitischen Gründen verboten wurde,
sondern aus Intoleranz gegenüber Personen der LBGT-Gemeinschaft, wie dies schon in
anderen Fällen geschehen ist.
Trotz des Verbotes versammelten sich am 20. November ein paar Hundert Personen für
eine Demonstration. Laut Berichten wurden sie von Mitgliedern der „Vereinten Polnischen
Jugend“ (Mlodziez Wszechpolska) genannte rechte Gruppierung belästigt und
eingeschüchtert, welche angeblich „Vergast die Schwulen“ und „Wir werden euch antun,
was Hitler den Juden angetan hat“ riefen. Die Polizei griff gegen Ende des Marsches ein,
um ihn aufzulösen. Laut Berichten gingen sie gegen mehrere Personen grob vor und
verhafteten und befragten über 65 Personen, welche später wieder freigelassen wurden.
Amnesty International ist besorgt darüber, dass die Vorkommnisse in Poznan (Posen)
keine Ausnahmeerscheinungen sind, sondern Teil einer Serie von Verboten von LGBTVeranstaltungen.
Der Gleichheitsmarsch in Poznan im November 2004 wurde
abgebrochen, als es der Polizei misslang, die DemonstrantInnen genügend gegen
Angriffe der Vereinten Polnischen Jugend zu schützen, welche den Anlass blockierten; die
Gleichheitsparaden in der Hauptstadt Warschau wurden im Juni 2004 und in der Folge im
Mai 2005 verboten.
Der Bürgermeister von Warschau, Lech Kaczynski von der Partei für Recht und
Gerechtigkeit (Prawo i Sprawiedliwosc) – er wurde später zum Präsidenten Polens
gewählt – sagte, als er der Parade im zweiten aufeinanderfolgenden Jahr die Bewilligung
verweigerte, eine solche Veranstaltung sei „sexuell obszön“ und würde die religiösen
Gefühle der Bevölkerung beleidigen. Am 10. Juni fand trotzdem eine improvisierte Parade
mit mehr als 2500 TeilnehmerInnen statt. Weniger als eine Woche später bewilligte der
Bürgermeister eine so genannte „Normalitätsparade“, während der die Vereinte Polnische
Jugend laut Berichten auf den Strassen Warschaus demonstrierten und mit Slogans zu
Intoleranz und Homophobie aufriefen. Im September 2005 erliess ein Gericht in Warschau
ein Urteil, dass das vom Bürgermeister ausgesprochene Verbot der Gleichheitsparade
illegal sei.
Während des vergangenen Jahres wurde auch von anderen politischen Akteuren
berichtet, sie hätten öffentlich homophobe Äusserungen gemacht, einschliesslich der
Aussage, dass „wenn ein Homosexueller versucht, andere mit seiner Homosexualität zu
infizieren, dann muss der Staat gegen diesen Eingriff in die Freiheit vorgehen“, ein Aufruf
„Keine Toleranz für Homosexuelle und Abartige“ und „Lasst uns nicht die brutale
Propaganda für Homosexualität mit Aufrufen zur Toleranz verwechseln. Für diese wird
unsere Regierung in Tat und Wahrheit dunkelste Nacht bedeuten.“ Angesichts dieses
Klimas gegenüber der LGBT-Gemeinschaft in Polen ist Amnesty International besorgt
über die kürzliche Abschaffung des Staatlichen Büros für die Gleichstellung von Frau und
Mann, welches bis anhin für die Förderung der Gleichbehandlung sexueller Minderheiten
verantwortlich war. Nach der Abschaffung ist Polen der einzige Staat innerhalb der
Europäischen Union (EU) ohne gesetzlicheN BeobachterIn in Gleichheitsfragen, und stellt
somit die Einhaltung der EU-Gesetzgebung und des Diskriminierungsverbotes in Frage.
Im Jahre 2004 hatte die UNO-Menschenrechtskommission noch die Ernennung des
Bevollmächtigten und „die Erweiterung seiner Kompetenzen nicht nur auf Belange der
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, sondern auch aufgrund der sexuellen
Orientierung“ begrüsst. Dies geschah im Zusammenhang mit der Besorgnis der
Menschenrechtskommission, dass das Recht sexueller Minderheiten auf
Diskriminierungsfreiheit in Polen nicht voll anerkannt sei, und dass diskriminierende
Handlungen und Einstellungen gegen Personen aufgrund der sexuellen Orientierung nicht
angemessen untersucht und geahndet würden. Die Kommission empfahl die Einführung
einer angemessenen Ausbildung für Personen in der Strafverfolgung und an Gerichten,
um diese für die Rechte sexueller Minderheiten zu sensibilisieren, und verlangte die
Verankerung eines expliziten Verbotes der Diskriminierung sexueller Minderheiten im
polnischen Recht.
Internationales Recht verbietet die Diskriminierung aus jeglichem Grund und ermuntert
Staaten, eine Gesetzgebung einzuführen, welches Individuen vor Aufrufen zu Hasstaten
schützt. Namentlich der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die
Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
verpflichten die unterzeichnenden Staaten, ihren Angehörigen den Genuss ihrer Rechte
frei von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung zu garantieren. Polen hat
beide Übereinkommen unterzeichnet und ist an alle Gesetzesbestimmungen gebunden.
Amnesty International ruft die polnischen Behörden auf, diese Verpflichtung,
internationales Recht einzuhalten, zu erfüllen, einschliesslich eines expliziten Verbotes der
Diskriminierung sexueller Minderheiten, und der Strafverfolgung aller öffentlicher Aufrufe
zu Hass und Intoleranz gegenüber sexuellen Minderheiten. Mitglieder der Regierung und
andere führende PolitikerInnen sollten es nicht nur unterlassen, öffentliche homophobe
Äusserungen zu tätigen, sondern sollten auch eine führenden Rolle dahingehend
übernehmen, dass die Grundrechte Diskriminierungsfreiheit, Meinungsfreiheit und
Versammlungsfreiheit aktiv gefördert werden, und sich am Aufbau einer Gesellschaft, an
welcher sich alle erfreuen können, beteiligen.
Quelle: Amnesty International AI Index: EUR 37/002/2005, 25 November 2005.
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