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Hinrichtung zweier jugendlicher Schwuler in Iran (Sommer 2005) Drucken E-Mail
Donnerstag, 18. August 2005
Informationen zur Hinrichtung zweier jugendlicher Schwuler in Iran (Sommer 2005)

Liebe UnterstützerInnen unserer ai-Aktionen,

Die Welt ist seit dem Sommer nicht stillgestanden, und nicht alles ist besser geworden: Wir haben uns intensiv mit der Situation in Iran beschäftigt. Dort haben neben Exekutionen nun auch Folteropfer von sich reden machen. Am 19. Juli wurden Ayaz Marhini (18) und Mahmoud Asgari (16) auf einem öffentlichen Platz in Mashhad gehängt. Die Behörden warfen ihnen Liwat (Analverkehr) und sexuelle Gewalt gegen einen 13-jährigen Jungen vor. Diese Vorwürfe können durchaus fabriziert sein. Amnesty verurteilt die Hinrichtungen an sich, besonders weil es sich zur Tatzeit um minderjährige Personen handelt.


Iran richtet weiterhin minderjährige Täter hin
(öffentliche Stellungnahme von Amnesty International)

(22.7.2005) Nach den Hinrichtungen von drei Personen innerhalb einer Woche auf Grund von Taten, die von Kindern (unter 18) begangen wurden, fordert Amnesty International die iranischen Behörden auf, diese Hinrichtungen zu stoppen.
Am 19. Juli 2005 wurden ein 18 jähriger Junge namens A.M. und ein Minderjähriger, Mahmoud A., in der nordwestiranischen Stadt Mashhad öffentlich gehängt. Laut Berichten sollen sie eines sexuellen Uebergriffs gegen einen 13 jährigen Jungen beschuldigt worden sein. Sie waren schon 14 Monate in Haft. Vor ihrer Hinrichtung erhielten die beiden je 228 Peitschenhiebe für Alkoholtrinken, Stören der öffentlichen Ordnung und für Diebstahl.
Vor dem 13. Juli wurde schon Ali Safarpour Rajabi, 20, gehängt, wegen der Tötung von Hamid Enshadi, ein Polizeioffizier in Poldokhtar. Amnesty International hielt fest, dass das Todesurteil im Februar 2002 erging, als er 17 Jahre alt war, und geht davon aus, dass die Tat begangen wurde, als er erst 16 war.
Als Signatarstaat des Internationalen Pakts für Zivile und Politische Rechte (ICCPR) und der Kinderrechtskonvention (CRC) hat sich Iran verpflichtet, keine Personen hinzurichten für Taten, die sie unter 18 Jahren begangen haben.
In den vergangenen 4 Jahren haben die iranischen Behörden eine Gesetzgebung in Betracht gezogen, die die Todesstrafe für Taten, die im Alter von unter 18 Jahren verübt wurden, verbieten würde. Unter Artikel 1210(1) des iranischen Zivilgesetzbuches gilt das Alter von 15 Mondjahren für Jungen und von 9 Mondjahren für Mädchen als Grenze für die Straffähigkeit.
(…) Iran hat dieses Jahr bereits 4 Personen hingerichtet, die zur Tatzeit Kinder waren, eine Person war auch bei der Hinrichtung noch ein Kind. Amnesty International hat Kenntnis von 42 Hinrichtungen im Jahr 2005, die wahre Zahl könnte durchaus höher liegen. Es ist nun vordringlich für Iran, die Todesstrafe für Kinder abzuschaffen, die Hinrichtung von Kindern zu stoppen alle Formen von Gewalt gegen Kinder einzustellen.