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Amnesty International sagt ja zum Parnterschaftsgesetz am 5 Juni 2005 Drucken E-Mail
Sonntag, 05. Juni 2005

Die Schweizer Sektion von Amnesty International unterstützte das Partnerschaftsgesetz

und forderte aus Überlegungen des Menschenrechts:

Am 5. Juni 2005 ein überzeugtes "JA" zum Partnerschaftsgesetz

Ja zum  Partnerschaftsgesetz - Aktion auf dem Helvetiaplatz, 30. April 2005 Die Schweizer Sektion von Amnesty International untersützt das Partnerschaftsgesetzt aus Überlegungen des Menschenrechts!

>> Pressemitteilung deutsch
>>Communiqué de presse, française

Bern/Lausanne, 6. Mai 2005. Einen Monat vor der Abstimmung zum Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare vom 5. Juni spricht sich Amnesty International klar für die Unterstützung dieser Vorlage aus. Sie erlaubt es, die Diskriminierung der Homosexuellen zu bekämpfen.

Die allgemeine Gültigkeit der Menschenrechte verpflichtet dazu, bei allen Opfern von Menschenrechtsverletzungen gleichermassen zu intervenieren. Amnesty International (AI) äussert sich im Falle des Partnerschaftsgesetzes nicht für oder gegen eine Lebensweise, genau so wenig wie für oder gegen Partnerschaft oder Heirat. Im Hinblick auf die Menschenrechte ist das vorliegende Gesetz jedoch von besonderer Bedeutung, da es eine zentrale Massnahme zum Schutz und gegen die Diskriminierung der betroffenen Menschen darstellt und auf diese Weise zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen beiträgt. Aus diesem Grund sieht AI das Partnerschaftsgesetz als einen wichtigen Fortschritt zum Schutz vor Diskriminierung.

  • Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern sind Leben und Integrität von Lesben und Schwulen in der Schweiz im Allgemeinen nicht bedroht. Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung hält klar fest, dass niemand aufgrund seiner Lebensform diskriminiert werden darf.
  • In der Realität jedoch sind Lesben und Schwule auch in der Schweiz klar diskriminiert, weil sie keine Möglichkeit haben, ihre Lebensgemeinschaft auf ein juristisches Fundament zu stellen.
  • Dies hat insbesondere Folgen im Sozialversicherungsrecht, bei Erbschafts- und Steuerfragen sowie bei der Partnerschaft mit AusländerInnen.