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Sonntag, 05. Juni 2005 |
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Die Schweizer Sektion von Amnesty International unterstützte das Partnerschaftsgesetz
und forderte aus Überlegungen des Menschenrechts:
Am 5. Juni 2005 ein überzeugtes "JA" zum Partnerschaftsgesetz
Die Schweizer Sektion von Amnesty
International untersützt das Partnerschaftsgesetzt aus Überlegungen des
Menschenrechts!
>> Pressemitteilung
deutsch
>>Communiqué de presse,
française
Bern/Lausanne, 6. Mai 2005. Einen Monat vor der Abstimmung zum Gesetz zur
eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare vom 5. Juni
spricht sich Amnesty International klar für die Unterstützung dieser
Vorlage aus. Sie erlaubt es, die Diskriminierung der Homosexuellen zu
bekämpfen.
Die allgemeine Gültigkeit der Menschenrechte verpflichtet dazu, bei allen
Opfern von Menschenrechtsverletzungen gleichermassen zu intervenieren.
Amnesty International (AI) äussert sich im Falle des
Partnerschaftsgesetzes nicht für oder gegen eine Lebensweise, genau so
wenig wie für oder gegen Partnerschaft oder Heirat. Im Hinblick auf die
Menschenrechte ist das vorliegende Gesetz jedoch von besonderer Bedeutung,
da es eine zentrale Massnahme zum Schutz und gegen die Diskriminierung der
betroffenen Menschen darstellt und auf diese Weise zur Prävention von
Menschenrechtsverletzungen beiträgt. Aus diesem Grund sieht AI das
Partnerschaftsgesetz als einen wichtigen Fortschritt zum Schutz vor
Diskriminierung.
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Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern sind Leben und Integrität von
Lesben und Schwulen in der Schweiz im Allgemeinen nicht bedroht. Artikel 8
Absatz 2 der Bundesverfassung hält klar fest, dass niemand aufgrund seiner
Lebensform diskriminiert werden darf.
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In der Realität jedoch sind Lesben
und Schwule auch in der Schweiz klar diskriminiert, weil sie keine
Möglichkeit haben, ihre Lebensgemeinschaft auf ein juristisches Fundament
zu stellen.
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Dies hat insbesondere Folgen im Sozialversicherungsrecht, bei
Erbschafts- und Steuerfragen sowie bei der Partnerschaft mit
AusländerInnen.
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