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Sonntag, 11. Mai 2008 |
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Rechtslage von LGBT in der Schweiz - ein Bericht der Amnesty JuristInnengruppe
Das Netzwerk für Juristinnen und Juristen der Schweizer Sektion von Amnesty International
("Lawyers for Amnesty") hat eine vierseitige Zusammenstellung zur Menschenrechtssituation
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in der Schweiz erarbeitet.
Bereits im April legte die Schweiz den Rechenschaft für die periodische Überprüfung an den
UNO-Menschenrechtsrat vor.
Dank PINK CROSS haben sexuelle Orientierung und Identität Eingang sowohl in den offiziellen
Bericht der Schweiz an die UNO als auch in den Bericht der schweizerischen
Menschenrechtsorganisationen gefunden.
Am 8. Mai hat die Universelle Periodische Überprüfung (UPR) die Länderüberprüfung der
Schweiz, durch den UNO-Menschenrechtrat stattgefunden. Micheline Calmy-Rey räumte ein, dass es in der Schweiz kein Gesetz
gibt, dass Lesben und Schwule vor Diskriminierung schützt.
Bild: ICC-Gebäude in Den Haag.
Menschrechte für LGBT in der Schweiz :
Queeramnesty möchte an dieser Stelle der AI-JuristInnengruppe, insbesondere Eva, herzlich
für diese Arbeit danken!
Menschenrechtssituation für
LGBT in der Schweiz:
Menschenrechte für LGBT
Erstmals gelang es 1945 in der UN-Charta den Gedanken der Menschenrechte für alle
festzuhalten. In Art. 1 und Art. 56 i.V.m. Art. 55 der UN-Charta wird die Achtung der
Menschenrechte als eines der Hauptziele der Vereinten Nationen definiert. Die Staaten
werden dazu angehalten mit der UNO bei der Verwirklichung der Menschenrechte
zusammenzuarbeiten. Damit werden die Menschenrechte erstmals explizit als Anliegen
der Staatengemeinschaft festgehalten.
... Rest des Textes folgt noch.
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