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Rechtslage von LGBT in der Schweiz - ein Bericht der Amnesty JuristInnengruppe Drucken E-Mail
Sonntag, 11. Mai 2008


Rechtslage von LGBT in der Schweiz - ein Bericht der Amnesty JuristInnengruppe

Das Netzwerk für Juristinnen und Juristen der Schweizer Sektion von Amnesty International ("Lawyers for Amnesty") hat eine vierseitige Zusammenstellung zur Menschenrechtssituation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in der Schweiz erarbeitet.

Bereits im April legte die Schweiz den Rechenschaft für die periodische Überprüfung an den UNO-Menschenrechtsrat vor. Dank PINK CROSS haben sexuelle Orientierung und Identität Eingang sowohl in den offiziellen Bericht der Schweiz an die UNO als auch in den Bericht der schweizerischen Menschenrechtsorganisationen gefunden.
Am 8. Mai hat die Universelle Periodische Überprüfung (UPR) die Länderüberprüfung der Schweiz, durch den UNO-Menschenrechtrat stattgefunden. Micheline Calmy-Rey räumte ein, dass es in der Schweiz kein Gesetz gibt, dass Lesben und Schwule vor Diskriminierung schützt.

Im Bild: ICC Gebäude in Den Haag -
Zusammenstellung zur Menschenrechtssituation von Lesben,
Schwulen, Bisexuellen und Transgender in der Schweiz
von Lawyers for Amnesty (Juristinnengruppe ) Bild: ICC-Gebäude in Den Haag.

Menschrechte für LGBT in der Schweiz :

Queeramnesty möchte an dieser Stelle der AI-JuristInnengruppe, insbesondere Eva, herzlich für diese Arbeit danken!

Menschenrechtssituation für LGBT in der Schweiz:



Menschenrechte für LGBT

Erstmals gelang es 1945 in der UN-Charta den Gedanken der Menschenrechte für alle festzuhalten. In Art. 1 und Art. 56 i.V.m. Art. 55 der UN-Charta wird die Achtung der Menschenrechte als eines der Hauptziele der Vereinten Nationen definiert. Die Staaten werden dazu angehalten mit der UNO bei der Verwirklichung der Menschenrechte zusammenzuarbeiten. Damit werden die Menschenrechte erstmals explizit als Anliegen der Staatengemeinschaft festgehalten.

... Rest des Textes folgt noch.