|
Schweiz: Drohende Zwangsabschiebung eines schwulen
Jugendlichen (März 2008, UA 63/08, EUR 43/001/2008)
Update (18.3.2008): Die Ausschaffung ist aufgehoben.
Anatole darf das Flughafengefängis verlassen und in die Schweiz einreisen, damit er den
Ausgang des Verfahrens würdevoll in der Schweiz abwarten kann.
Das Bundesamt für Migration ist auf das Wiedererwägungsgesucht eingetreten.
Die Sprecherin Jonas Montani vom BfM liess verlauten, man habe die Briefaktion zur Kenntnis
genommen. Massgebend für das Vorgehen des Amtes sei aber nicht der Protest aus dem In- und
Ausland, sondern der Inhalt des Wiedererwägungsgesuches.
Doch solche, qualifizierte gut begründete
Wiedererwägungsgesuche und Rekurse gibt es massenhaft.
NUR die Protestbriefe und die Öffentlichkeit haben dazu geführt, dass
dieses Gesucht überhaupt richtig gelesen wurde!
>>Tagi online
vom 20. März 2008: Zweite Chance für schwulen Kameruner (PDF, Deutsch)
All den Unterstützerinnen und Unterstützern sei herzlich für ihr Engagement gedankt!
Die tausenden von Unterschriften innert einer guten Woche, die Öffentlichkeit, eine
engagierte Anwältin, Betreuer vom Roten Kreuz und von Amnesty International haben zusammen
erreicht, das Anatole ein faires und menschenwürdiges Asylverfahren bekommt.
Update (13.3.2008): Bundesamt für Migration will auf Bedenken von Anmesty
International nicht eingehen.
>>Tagi online
vom 12. März 2008: Protestbriefaktion gegen Schweiz (PDF, Deutsch)
>>Blick online vom 12. März 2008: "Rettet den schwulen
Schwarzen" (PDF, Deutsch)
Der 18-jährige Kameruner Anatole Zali ist am 3. Februar 2008 in die Schweiz eingereist und
hat im Flughafen Zürich ein Asylgesuch gestellt, weil er in seinem Heimtland als
Homsexueller verfolgt wird.
In Kamerun, wo auf Homosexualität 5 Jahre Gefängnis steht, werde er mit Haftbefehl wegen
seiner sexuellen Orientierung gesucht. Da es ihm nicht möglich war in der Frist von gerade 5
Tagen einen Haftbefehl und andere Beweise beizubringen, ist die Schweiz auf sein Asylgesuch
nicht eingetreten.
>>Urgent Action Schweiz -
Zwangsabschiebung (PDF, Deutsch),
Petition an Dr. Eduard Gnesa, Direktor des Bundesamts für Migration
Bitte ausdrucken und unterschreiben!
Die Flüchtlingskonvention von 1951 hält fest, dass AsylbewerberInnen Zugang zu einem
fairen und zufriedenstellenden Asylverfahren haben müssen, und dass sie nicht in
Länder
ausgeschafft werden dürfen, in welchen ihnen ernsthafte Menschenrechtsverletzungen
drohen.
Petion auf Französisch: >>Urgent Action Schweiz -
Zwangsabschiebung (PDF, französisch)
Mehr Information
>>
Im Falle einer Ausschaffung drohen mehrere Jahre Gefängnis bei Amnesty
International Schweiz
More Information
>>
Fear of forcible return of young men (18) (PDF, English) from Amnesty
International
Musterbrief auf Deutsch:
AI , PF 1306, CH-8048 Zürich
Herr Dr. Eduard Gnesa
Direktor des Bundesamts für Migration
Quellenweg 6
CH-3003 Bern-Wabern
Drohende Zwangsausschaffung
Sehr geehrter Herr Gnesa
Der 18-jährige Kameruner Anatole Zali ist am 3. Februar 2008 in die Schweiz eingereist und
hat im Flughafen Zürich ein Asylgesuch gestellt. Anatole Zali bezeichnet sich als
homosexuell und gibt an, in Kamerun auf Grund seiner sexuellen Orientierung bedroht und
verfolgt zu sein. Homosexualität wird in Kamerun mit Bussen und bis zu 5 Jahren Gefängnis
bestraft. Auf Anatole Zali soll in Kamerun bereits ein entsprechender Haftbefehl ausgestellt
worden sein, weshalb er in die Schweiz geflohen ist. Das Bundesamt für Migration hat das
Gesuch von Anatole Zali jedoch abgelehnt. Da das Schweizer Asylgesetz keine staatlich
finanzierte Rechtshilfe für AsylbewerberInnen vorsieht, musste er ohne jegliche rechtliche
Vertretung und innert 5 Tagen eine Beschwerde einreichen, welche aber ebenfalls abgelehnt
wurde. Anatole Zali befindet sich momentan in Ausschaffungshaft.
Amnesty International ist sehr besorgt über die Sicherheit von Anatole Zali. Die Organisation
weiss von zahlreichen Fällen, in welchen Kameruner alleine aufgrund ihrer angeblichen
sexuellen Orientierung verfolgt, verhaftet und misshandelt worden sind. Solche Verhaftungen
verletzen internationale Menschenrechtsabkommen, die das Recht auf Schutz vor
Diskriminierung, auf Privatsphäre und auf Versammlungsfreiheit garantieren.
Aus diesem Grund ersuchen wir Sie dringend, von der Ausschaffung Anatole Zalis
abzusehen. Sollte Anatole Zali wegen seiner sexuellen Orientierung verhaftet werden, so
wird ihn Amnesty International als Gewissensgefangener anerkennen. Wir ersuchen Sie, ihm
die erneute Einreichung eines Asylgesuches (Wiedererwägungsgesuchs) zu ermöglichen
und ihm eine staatlich finanzierte Rechtsvertretung zu garantieren.
Wir erinnern Sie an die Verpflichtungen der Schweiz als Unterzeichnerin der UNO
Flüchtlingskonvention von 1951. Diese hält fest, dass AsylbewerberInnen Zugang zu einem
fairen und zufriedenstellenden Asylverfahren haben müssen, und dass sie nicht in Länder
ausgeschafft werden dürfen, in welchen ihnen ernsthafte Menschenrechtsverletzungen
drohen.
Mit freundlichen Grüssen
Petition sofort mit A-Post abschicken (an obenstehende Adresse oder AI, PF 1306, 8048 Zürich)
Kopien an: Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, EJPD, Bundeshaus West, CH-3003 Bern
|