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Petition (2005) Novellierung des türkischen Strafgesetzbuches (UA 121/05 Türkei)
Verbesserungen sind dringend in den Bereichen:
Diskriminierung wegen Sexuelle Orientierung,
Verjährung von Verbrechen der Folter,
Schutz der Meinungsfreiheit,
und Verfolgung von gewaltlose politische Gefangenen.
> Weitere Information.
Die PDF-Version der Petition ist ein fertiger Brief mit 10 Unterschriftszeilen zum
Ausdrucken (A4):
> Petition, Deutsch als PDF
> Petition, English as PDF
> Petition, Française en PDF
Aus LGBT-Sicht geht es vor allem um:
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Aus dem Artikel 122 (Diskriminierungsverbot) wurde die "sexuelle Orientierung" im
allerletzten Moment aus dem Entwurf wieder gestrichen.
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Der Entwurf enthält für gleichgeschlechtliche Beziehungen ein sexuelles
Mündigkeitsalter von 18 Jahren, bei heterosexuellen hingegen eines von 15 Jahren.
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Ein Artikel zum Verbot von "Obszönität" ist sehr ungenau gefasst. Wir fordern, dass
der Begriff der "Obszönität" genau und abschliessend definiert wird.
Die Petition richtet sich an den türkischen Premierminister, Recep Tayyip Erdogan,
und an den Führer der oppositionellen Republikansichen Volkspartei, Deniz Baykal.
Kopien sind erbeten an den Aussenminister und Minister für Menschenrechtsfragen, Abdullah
Gül und an
die türkische Botschaft in der Schweiz.
Hintergrundsbericht auf Deutsch und Musterbrief auf Deutsch:
Zusäzliche Informationen zur Urgent Action Türkei (2005) Sexuelle Orientierung, Folter, Meinungsfreiheit, gewaltlose politische Gefangene
Eine Novellierung des türkischen Strafgesetzbuches, das dem türkischen Parlament zur Verabschie-dung vorliegt, könnte dazu verwandt werden, das Recht auf freie Meinungsäusserung einzuschränken und Personen als gewaltlose politische Gefangene zu inhaftieren. Das Gesetz birgt auch die Möglichkeit der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und behindert immer noch Anklagevertreter bei der strafrechtlichen Verfolgung der Folter.
Das neue Strafgesetzbuch wird von den türkischen Behörden als Reformmassnahme zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes in der Türkei präsentiert, da damit eine Anpassung der nationalen Gesetze an die Anforderungen bei einem Beitritt zur Europäischen Union erreicht werden soll. Zwar enthält die Gesetzesnovelle viele positive Änderungen so ist darin ein höheres Strafmass für Folterer vorgesehen gleichwohl sind darin zahlreiche Beschränkungen von Grundrechten enthalten. Bestimmungen in Bezug auf das Recht auf freie Meinungsäusserung, die bislang dazu dienten, Regierungskritiker strafrechtlich zu verfolgen oder sie als gewaltlose politische Gefangene zu inhaftieren, sollen beibehalten werden. Paragraph 159 des alten Strafgesetzbuches, der die "Beleidigung oder Verunglimpfung" verschiedener staatlicher Institutionen unter Strafe stellte und dessen Abschaffung Amnesty International wiederholt gefordert hatte, taucht im neuen Gesetz als Paragraph 301 im Abschnitt "Verbrechen gegen Symbole der staatlichen Souveränität und die Ehrung ihrer Organe" (§§299 - 301) wieder auf. Amnesty International befürchtet, dass diese Paragraphen auch in Zukunft dazu verwandt werden könnten, um legitime abweichende und kritische Meinungen zu kriminalisieren.
Darüber hinaus wurden neue Paragraphen hinzugefügt, welche die Grundrechte einschränken könnten. So stellt §305 des Gesetzentwurfes "Handlungen gegen fundamentale nationale Interessen" unter Strafe. Die dem Entwurf beigefügten Kommentare für die erste Lesung im Parlament nannten als Beispiele für derartige Tatbestände "Propaganda für den Rückzug türkischer Soldaten aus Zypern oder die Akzeptierung einer für die Türkei abträglichen Einigung im Zypernkonflikt (...) oder die Anerkennung der These, entgegen der historischen Wahrheit, dass nach dem Ersten Weltkrieg ein Völkermord an den Armeniern begangen worden sei". Nach Ansicht von Amnesty International würde die strafrechtliche Verfolgung solcher Meinungsäusserungen, sofern sie nicht einen Aufruf zur Gewaltanwendung beinhalten oder nahelegen sollten, einen klaren Verstoss gegen internationale Schutzgarantien der Meinungsfreiheit darstellen.
Das neue Gesetz sollte am 1. April 2005 in Kraft treten, aber angesichts heftiger Einwände türkischer Journalisten gegen das novellierte Strafgesetzbuch, sie könnten damit in ihrer Arbeit erheblich eingeschränkt oder gar inhaftiert werden, willigte die Regierung ein, mit dem Inkrafttreten bis zum 1. Juni 2005 zu warten, um weitere Änderungen vorzunehmen. Am 3. Mai 2005 legte die regierende "Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung" (AK) ihre Änderungsvorschläge vor. Sie beinhalten zwar einige kleinere Änderungen hauptsächlich was die Abschaffung von Bestimmungen betrifft, welche ein höheres Strafmass bei Verstössen gegen die Tatbestände durch Medienvertreter vorsahen aber die Mehrzahl der restriktiven Paragraphen blieben unangetastet. In mindestens einem Fall versucht die Regierungspartei offenbar sogar zusätzliche Restriktionen hinzuzufügen. So soll nach ihrem Vorschlag §305 explizit dahingehend erweitert werden, dass er sowohl die strafrechtliche Verfolgung von türkischen Staatsbürgern als auch von "Ausländern" vorsieht.
Paragraph 122 des Gesetzentwurfs, welcher die Diskriminierung auf der Grundlage von "Sprache, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, politischer Einstellung, philosophischer Überzeugung, Religion und Konfession und anderen Gründen" verbietet, enthielt ursprünglich auch die "sexuelle Orientierung" als zu verbietenden Diskriminierungsgrund. Diese Kategorie wurde aber zuletzt aus der Liste im Gesetzentwurf gestrichen. Amnesty International befürchtet daher, dass eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung laut dem neuen Gesetz nicht unter Strafe gestellt werden soll.
Darüber hinaus betrachtet Amnesty International mit Sorge, dass die Verjährungsvorschriften auch weiterhin für Prozesse gelten sollen, in denen sich Personen wegen Folter verantworten müssen. Zwar soll nach dem neuen Gesetz die Verjährungsfrist von siebeneinhalb auf zehn Jahre verlängert werden, aber da es in Folterprozessen gängige Praxis ist, das Verfahren bewusst in die Länge zu ziehen und mit Verweis auf die Verjährung schliesslich einzustellen, ist damit zu rechnen, dass damit auch in Zukunft der Straflosigkeit Vorschub geleistet werden könnte. Angesichts der Häufigkeit solcher Fälle plädiert Amnesty International für eine völlige Aufhebung der Verjährung für den Straftatbestand der Folter.
Petition Türkei (2005) Sexuelle Orientierung, Folter, Meinungsfreiheit, gewaltlose politische Gefangene
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Mr Deniz Baykal
Leader of the Republican People's Party
Cumhuriyet Halk Partisi
Çevre sokak No:38
Çankaya, Ankara, TÜRKEI
Fax: + 90 312 467 0996
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oder
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Mr Recep Tayyip Erdogan
Office of the Prime Minister
Basbakanlik
06573 Ankara
Tükei
Fax: +90 312 417 0476
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ich habe von der Novellierung des türkischen Strafgesetzbuches und seines Inhaltes erfahren.
Sie präsentieren es als Reformmassnahme zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes in der Türkei.
Ich bin jedoch sehr besorgt darüber, dass diese Novellierung dazu führen könnte,
dass Grundrechte unnötigerweise eingeschränkt und Personen wegen der friedlichen Wahrnehmung
ihres Rechts auf freie Meinungsäusserung inhaftiert werden.(§§299-301).
Ich begrüsse die eingebrachten Änderungen der regierenden „Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung“, sie sind jedoch immer noch unzureichend, um das Recht auf freie Meinungsäusserung in der Türkei zu gewährleisten. Bitte berücksichtigen Sie die Anliegen von Pressevereinigungen und Menschenrechtsorganisationen und ändern Sie problematische Paragraphen des Strafgesetzbuches wie den genannten §305 und auch §301 entsprechend oder schaffen Sie ihn ganz ab.
Gleichzeitig fordere ich sie dringend auf, die Verjährungsvorschriften für Folter abzuschaffen.
Abschliessend und nicht zuletzt fordere ich Sie eindringlich auf, dafür Sorge zu tragen,
dass es per Gesetz keine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung gibt.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
(Name, Adresse, Datum, Unterschrift)
Frankatur 1.80
Kopien an:
an den Aussenminister und Minister für Menschenrechtsfragen:
Mr Abdullah Gül
Office of the Prime Minister
Baþbakanlýk
06573 Ankara, TÜRKEI
Telefax: +90 312 287 8811
An die türkische Botschaft in Bern:
Ambassade de la République de Turquie
Lombachweg 33
Case postale
3000 Berne 15
Fax: 031 352 88 19
E-mail:
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